Um Ihre Behandlung vollumfänglich geniessen zu können bitten wir Sie, sich einige Minuten vor dem Termin einzufinden. So können Sie auch noch bei einem Tee oder Kaffee zur Ruhe kommen.
Wir bitten Sie pünktlich zu sein. Falls Sie zu spät sind, werden wir alles versuchen, Ihnen trotzdem noch eine optimale Behandlung zu bieten. Da wir andere Reservierungen nicht verändern können, bitten wir um Verständnis, dass wir Ihren Behandlungsablauf verkürzen müssen. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Verpassen Sie bitte nicht Ihren Termin. Sollten Sie trotzdem zur Stornierung gezwungen sein, können wir das verstehen. Wir ersuchen Sie aber um Verständnis, dass wir die Termine und Kosmetikerinnen nur für Sie freihalten. Deshalb bitten wir Sie unsere Stornobedingungen zur Kenntnis zu nehmen.
Der SFK (Schweizerischer Fachverband für Kosmetik, www.sfkinfo.ch) hat sich zum Ziel gesetzt, die Ausbildung der KosmetikerIn zeitgerecht und auf hohem Niveau zu gestalten, den Berufsstand der KosmetikerIn zu fördern, einheitliche Arbeitsbedingungen für KosmetikerInnen zu schaffen und die beruflichen Interessen der KosmetikerIn zu vertreten, bei Behörden, Konsumenten und in der Öffentlichkeit.
Welche Ausbildung steht hinter welcher Berufsbezeichung?
Kosmetikerin EFZ
Inhaberin des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses
Lehrabschluss nach 3-jähr. Grundausbildung
Kosmetikerin FA
Inhaberin des eidgenössichen Fachausweises
Absolventin der Berufsprüfung
Kosmetikerin HFP
Inhaberin des eidgenössischen Diploms
Absolventin der Höheren Fachprüfung (Meisterprüfung)
Kosmetikerin mit Diplom Fachschule XY
Absolventin einer privaten Ausbildungsinstitutionen